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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A.    Allgemeine Bestimmungen

1.    Geltungsbereich

1.1    
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Krüger + Co. AG («Krüger») und ihren Kunden.

1.2    
Von diesen AGB abweichende Individualvereinbarungen bedürfen zwingend der Schriftform.

1.3
Allgemeine Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, sofern Krüger diesen schriftlich zugestimmt hat.

1.4
Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten, so werden diese durch Regelungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

2.    Bestellungen

2.1
Durch Krüger abgegebene Offerten haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2.2
Die Vertragsannahme durch den Kunden erfolgt mittels Auftragsbestätigung.  

3.    Preise + Abrechnungen

3.1    
Es gelten die von Krüger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten aktuellen Preislisten für Produkte.

3.2.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, werden die von Krüger erbrachten Dienstleistungen nach Aufwand verrechnet.

3.3
Erfolgen die Dienstleistungen zu besonderen Zeiten, werden die folgenden Zuschläge erhoben:

25% Zuschlag – werktags 20:00-06:00 Uhr, samstags 06:00-12:00 Uhr
50% Zuschlag – samstags 12:00-24:00 Uhr
100% Zuschlag – sonn- und feiertags 00:00-24:00 Uhr
Der Kunde ist für die Einholung der notwendigen Bewilligungen für allfällige Überzeit-, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und/oder Feiertagsarbeit verantwortlich.

3.4
Material-, Verpackungs- und Transportkosten sowie sonstige Abgaben werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.5
Sofern Krüger zur Ausführung eines Auftrages auf Drittleistungen zurückgreifen muss, erhebt Krüger einen Zuschlag.

3.6
Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. vorgezogener Recyclinggebühr (vRG) und Mehrwertsteuer (MWST) oder sonstige behördlichen Abgaben.

3.7
Für Bestellungen unter CHF 75.– wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.– erhoben.

4.    Zahlungsbedingungen

4.1
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist beim Verkauf von Produkten 30 Tage ab Datum der Rechnungsstellung. Für die Lieferung von Energieträgern (z.B. Heizöl, Pellets, Gas usw.) gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.

4.2
Bei allen anderen Verträgen ist Krüger ebenfalls berechtigt, eine Vorauszahlung im Umfang eines Drittels des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen.

4.3
Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist an die ausführende Niederlassung zu richten. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt.

4.4
Sofern der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zahlt, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug und schuldet ab diesem Datum einen Verzugszins in Höhe von 5% p.a.

5.   Lieferfristen

5.1
Die Liefertermine richten sich grundsätzlich nach individueller Vereinbarung.

5.2
Von Krüger nicht zu vertretende Lieferhindernisse bzw. Lieferverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, Arbeitskonflikten, Streiks, behördliche Massnahmen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, nicht betriebsfähigen Maschinen bzw. Produkten oder andere vergleichbare der rechtzeitigen Lieferung der Krüger entgegenstehende Umstände schieben die Fälligkeit der Lieferung bis zum Wegfall des entsprechenden Leistungshindernisses auf.

5.3    
Bei verspäteten Lieferungen hat der Kunde kein Anrecht auf Schadenersatz oder Rücktritt.

6.    Versandkosten

6.1  
Bei Paketen ab 30 kg Gesamtgewicht erfolgt der Versand per Camion nach GU-Tarif (inkl. Zuschläge wie LSVA, Terminfracht etc.).

6.2 
Bei Paketen bis 30 kg Gesamtgewicht bestimmen sich die Versandkosten nach dem Aufwand.

6.3
Für Expresslieferungen von Paketen bis 30 kg Gesamtgewicht wird zum Porto ein pauschaler Zuschlag von CHF 30.- pro Lieferung erhoben.

7.    Reparaturen

7.1    
Auf Wunsch des Kunden erstellt Krüger – für die voraussichtlich zu erbringende Leistungen – Kostenvoranschläge, die als unverbindliche Richtpreise zu verstehen sind.

7.2    
Pro erstelltem Kostenvoranschlag erhebt Krüger eine Pauschalgebühr von CHF 70.-. Sofern Krüger mit der Durchführung der im Kostenvoranschlag genannten voraussichtlich zu erbringenden Leistungen beauftragt wird, wird die Pauschalgebühr mit der Endabrechnung verrechnet. 

8.    Beizug von Dritten

8.1
Krüger kann sich zur Ausführung von Aufträgen Dritter (Erfüllungsgehilfen, Hilfspersonen etc.) bedienen.

8.2  
Krüger ist überdies berechtigt und ermächtigt, namens des Kunden Zusatzaufträge an Dritte zu erteilen, sodass zwischen dem Kunden und dem Dritten direkt ein Vertragsverhältnis zustande kommt.

8.3
Krüger darf beigezogenen Dritten Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehen, zum Zwecke der Auftragserfüllung zugänglich machen.

9.    Haftung

9.1
Die Haftung von Krüger ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

9.2
Insbesondere ist die Haftung für Schäden, die auf unsachgemässe Verwendung und/oder Betrieb, Bedienungs- und/oder Installationsfehlern, mangelhafte Wartung und/oder Nichteinhaltung der Betriebsanweisung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist, ausgeschlossen.

9.3
Des Weiteren haftet Krüger nicht für Elementarschäden oder für Schäden, die auf dem Versandwege entstehen.

9.4
Die Haftung ist in jedem Fall auf das Produkt selbst beschränkt und erstreckt sich nicht auf andere mittelbare und unmittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, weitere Sachschäden). Insbesondere übernimmt Krüger auch keine Haftung für Schäden an Gebäuden, die im Zuge von fachgerecht durchgeführten Leckortungen entstehen können.

9.5
Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Fälle, bei denen sich Krüger zur Ausführung der Aufträge Dritter gem. Ziff. 8 bedient.

9.6
Der Kunde hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

10.    Technische Angaben + Verwendung von Unterlagen

10.1  
Technische Angaben in Krüger Katalogen (z.B. Masse, Wärmeleistungen) sind unverbindlich und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
 
10.2
Krüger behält sich sämtliche Rechte an den von ihr erstellten Unterlagen (Pläne, Beschreibungen, technische Daten, Abbildungen, Software etc.) vor. Die Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und Verwendung ausserhalb des von Krüger angedachten Zwecks ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Krüger zulässig.

11.    Anwendbares Recht + Gerichtsstand

11.1    
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG, Wiener Kaufrecht) und der Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht.

11.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Degersheim.

B.    Allgemeine Bestimmungen

12.    Mietverträge

12.1  
Mietverträge werden grundsätzlich auf bestimmte Zeit (befristet) abgeschlossen. Die Mindestmietzeit beträgt 5 Tage. Abgerechnet wird nach effektiver Mietdauer.

12.2
Der Kunde hat die Mietgegenstände sorgfältig zu gebrauchen. Er darf die Gegenstände nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwenden.

12.3
Der Kunde haftet für Verlust und Beschädigungen während der Mietdauer.

12.4
Krüger hat das Recht, die Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen und zu untersuchen bzw. durch Dritte besichtigen und untersuchen zu lassen. Die Weitergabe an Dritte und das Verbringen der Mietgegenstände an einen anderen als den vertraglich vorgesehenen Ort ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Krüger zulässig.

12.5
Bei Abholung durch der Mietgegenstände durch den Kunden hat Krüger das Recht, ein Depot zu verlangen. Dieses beträgt mindestens 50% des Verkaufspreises.

12.6
Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind die Mietgegenstände sofort und unaufgefordert an Krüger zurückzugeben.

13.   Kaufverträge

13.1
Krüger gewährt auf das Produkt Secomat – mit Ausnahme von Occasionsprodukten – eine Garantie von 3 Jahren ab Kaufdatum. Die Garantie auf alle übrigen Produkte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verschleissteile sind von der Garantie ausgenommen.

13.2
Die Garantie umfasst keine periodischen Wartungsarbeiten durch Krüger. Sofern der Kunde während der Garantiezeit die gekauften Produkte nicht wie vom Hersteller empfohlen wartet oder von Dritten warten lässt, ist Krüger in der Regel nicht verpflichtet, einen durch «mangelnder» Wartung auftretenden Schaden im Rahmen der Garantieleistungen unentgeltlich zu beheben.

13.3
Mit der Übergabe oder dem Versand ab Lager (Krüger) gehen Nutzen und Gefahr an den verkauften Produkten auf den Kunden über.

13.4
Der Kunde muss die gekauften Produkte nach Übergabe bzw. Lieferung sorgfältig prüfen. Mängel und Abweichungen gegenüber der Bestellung sind mit einer Frist von 10 Tagen nach Übergabe bzw. Lieferung schriftlich zu rügen.  Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Mängel bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten festgestellt werden können. Die muss auf jeden Fall innerhalb der Garantiezeit erfolgen. Bei versäumter bzw. verspäteter Rüge sind allfällige Garantieansprüche verwirkt.

13.5
Bei rechtzeitiger Rüge und auch sonst gegebenen Garantievoraussetzungen steht Krüger das Wahlrecht zu, das mangelhafte Produkt unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur dann ein Rücktrittsrecht, wenn er zuvor Krüger erfolglos eine angemessen lange Frist zur Behebung des Mangels gesetzt hat. Bei Vorliegen eines unerheblichen Mangels, steht dem Kunden lediglich ein Preisminderungsrecht zu.

13.6
Dem Kunden steht nach dem Kauf eines Produktes kein Recht auf Rückgabe zu. Rückgaben werden nur in Ausnahmefällen und nach individueller Absprache mit Krüger aus Kulanz und unter der Grundvoraussetzung gewährt, dass sich das Produkt in einem fabrikneuen Zustand befinden, über eine neuwertige Originalverpackung verfügt und die Rückgabe innert 10 Tagen nach Lieferung des Produktes angefragt wird. Bereits montierte oder kundenspezifisch hergestellte oder beschaffte Produkte sind generell von einer Rückgabe ausgeschlossen. Sofern eine Rückgabe von Krüger ausnahmsweise akzeptiert wird, hat der Kunde die Liefer- und Rücksendekosten zu tragen. Beschädigte und unvollständige Rückgaben werden dem Kunden belastet. Die Rückerstattung erfolgt auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel oder kann bei einer neuen Bestellung verrechnet werden.  Der Mindestbetrag für eine Rückerstattung/Gutschrift beträgt CHF 100.00.

13.7
Sämtliche von Krüger verkaufte Produkten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Krüger. Krüger ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit im Register eintragen zu lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Kunde die Produkte sorgfältig zu gebrauchen und schädigende Einwirkungen zu unterlassen. Er darf die Produkte in dieser Zeit weder weiterveräussern noch auf irgendeine andere Weise obligatorisch oder dinglich darüber verfügen.

14.    Pikettdienst

Krüger bietet einen 24h-Pikettdienst an, bei dem Notfälle telefonisch gemeldet werden können. Bei Auskünften im Rahmen des Pikettdienstes handelt es sich lediglich um unverbindliche Ersteinschätzungen der Situationen auf Grundlage des vom Kunden übermittelten Informationen. Zur tatsächlichen Beurteilung der Situation ist eine Inaugenscheinnahme notwendig.
 

15.    Apps + elektronische Dienste

15.1
Die Verwendung von Krüger zur Verfügung gestellten Apps und elektronischen Dienste («Dienste») erfolgt ausschliesslich auf Verantwortung des Verwenders. Der Verwender verpflichtet sich, die Dienste ausschliesslich bestimmungsgemäss zu gebrauchen. Ein bestimmungsgemässer Gebrauch liegt vor, sofern die Verwendung der Dienste in Übereinstimmung mit den von Krüger bereitgestellten Anleitungen, Handbüchern, Dokumentationen oder sonstigen Anweisungen erfolgt.

15.2
Der Verwender hat zudem ergänzend das geltende Recht und die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er sich befindet, zu beachten.

15.3
Krüger behält sich das Recht vor, Dienste jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder einzustellen.

15.4
Krüger übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die kontinuierliche Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Funktionalität der Dienste, es sei denn, dies wird ausdrücklich anders vereinbart. Für Schäden, die aufgrund von Nichtverfügbarkeiten oder Unterbrechungen der Dienste entstehen, ist die Haftung gemäss Ziff. 9 beschränkt.

15.5
Der Verwender verpflichtet sich, keine Massnahmen zum Reverse-Engineering, Dekompilieren oder Entschlüsseln der Dienste zu ergreifen. Jegliche Form des Reverse-Engineerings, die darauf abzielt, den Quellcode, die Algorithmen, das Design oder andere geschützte Informationen der Dienste offenzulegen, ist ausdrücklich untersagt. Jegliche Verletzung dieses Verbots kann rechtliche Schritte nach sich ziehen. Der Verwender erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten bei Krüger oder den Lizenzgebern von Krüger verbleiben. Dem Verwender werden keine Rechte zur Vervielfältigung, Modifikation oder Weitergabe ohne ausdrückliche Genehmigung durch Krüger ein.

15.6
Krüger behält sich das Recht vor, den Verwender von den Diensten auszuschliessen oder seine Verwendungsmöglichkeiten einzuschränken, wenn er gegen die AGB verstösst oder auf sonstige Weise missbräuchlich handelt.

15.7
Personenbezogene Daten werden gemäss der Datenschutz-erklärung verarbeitet, gespeichert und geschützt. Der Verwender ist für den Schutz ihrer eigenen Kontoinformationen und Zugangsdaten verantwortlich.


 

Degersheim, August 2023